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Liebe Vereinsmitglieder und Gönner des Vereins
5 ‰ zu Gunsten des SPORTCLUB MERAN
Mit dem Finanzgesetz 2008 wurde nunmehr auch für die Amateursportvereine die
Möglichkeit geschaffen, in den Genuss der 5 Promille Zuwendungen kommen zu
können. Alle Steuerzahler können bei der diesjährigen Steuererklärung (Mod. 730
oder CUD) fünf Promille von der IRPEF-Steuer den Vereinen zukommen lassen. Ab
sofort kann somit bei der Steuererklärung auch der SPORTCLUB MERAN als
Begünstigter angeführt werden.
Wir sind sehr bemüht, diese Möglichkeit
„auszuschöpfen“, nachdem es für den Verein einer nicht zu unterschätzenden bzw.
zusätzlichen „Einnahmequelle“ gleich kommt. Ob es am Ende ein „Geldregen“ wird
oder es nur ein paar „kleine Tropfen“ sind, hängt wesentlich vom Engagement der
Vereinsmitglieder ab. An Euch geht hiermit die Aufforderung und Bitte, alle
Verwandten, Freunde und Bekannten zu ersuchen, davon Gebrauch zu machen und auf
der persönlichen Steuererklärung (Mod. 730 oder CUD) im ersten Feld des
Abschnitts „SCELTA PER LA DESTINAZIONE DEL CINQUE PER MILLE DELL’IRPEF“ die St.
Nr. 82008680215 einzutragen und zu unterschreiben.
Für Auskünfte und Fragen
stehen wir Euch gerne zur Verfügung und bedanken uns jetzt schon für Euren
Einsatz zum Wohle des Vereins.
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